Rechtsprechung
BVerwG, 23.02.1981 - 1 WB 179.77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,4641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1981 - 1 WB 179.77
Einer Prüfung der Frage, ob sich der Antrag tatsächlich materiell erledigt hat und ob er von Anfang an zulässig und begründet war (vgl. BVerwGE 20, 146; BayVGH BayVBl 1973, 156), bedarf es dann nicht mehr. - BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1981 - 1 WB 179.77
Maßgebend für den Umfang einer Auslagenüberbürdung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 WBO ist der im Prozeßrecht allgemein geltende Grundsatz, daß hierfür Billigkeitserwägungen und der bisherige Sachstand entscheidend sind (vgl. § 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 VwGO, § 91 a ZPO und BVerwGE 46, 215 f).
- BVerwG, 26.11.1981 - 1 WB 99.81
Außergerichtlicher Vergleich - Kostenerstattung - Antrag auf gerichtliche …
Enthält ein außergerichtlicher Vergleich keine Kostenregelung, so ist bei der Entscheidung über einen Auslagenerstattungs-Antrag von dem allgemeinen Grundsatz auszugehen, daß jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Auslagen selbst zu tragen hat (Beschluß, 23.02.1981, 1 WB 179/77).